§ 36 Abs. 1–2 BauO NRW: Wann notwendige Flure, Breite und Stufen

§ 36 Abs. 1–2: Ausnahmen GK 1–2, 200/400 m², Büro-NE, Flurbreite, mindestens drei Stufen – NRW. Praxis und Genehmigung in NRW.

§ 36 Absatz 1: Pflicht und Ausnahmen

Flure, über die von Aufenthaltsräumen oder Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen Rettungswege zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen, sind als notwendige Flure anzuordnen und auszubilden, damit sie im Brandfall ausreichend lang nutzbar bleiben.

Notwendige Flure sind nicht erforderlich in Wohngebäuden der Klassen 1 und 2. In anderen Gebäuden der Klassen 1 und 2 außer in Kellergeschossen. Innerhalb von Nutzungseinheiten von nicht mehr als 200 m² und innerhalb von Wohnungen. Innerhalb von Nutzungseinheiten für Büro oder Verwaltung von nicht mehr als 400 m².

Sowie in Teilen größerer NE bis 400 m² mit Trennwänden nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 und eigenständigen Rettungswegen nach § 33 Abs. 1.

Rechenbeispiel und Fallmuster: Wann notwendige Flure, Breite und Stufen

§ 36 Abs. 1 listet, wann notwendige Flure entfallen – u. a. Wohn-GK 1–2, kleine Nutzungseinheiten und Büros bis 400 m²; Abs. 2 verlangt ausreichende Breite und verbietet Kurzstrecken mit weniger als drei Stufen.

Notwendige Flure müssen so breit sein, dass sie für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen. In der Planung soll die Breite die der notwendigen Treppen nicht unterschreiten. Barrierefreiheit und Sonderbauten können größere Maße verlangen.

Eine Folge von weniger als drei Stufen in notwendigen Fluren ist unzulässig. Einzelne Stufe oder zwei Stufen sind zu vermeiden (Stolper- und Rauchrisiko). Rampen mit geringer Neigung können unter Umständen die Treppe ersetzen, wenn sie den Anforderungen genügen.

Praxis in Essen: § 36 Abs. 1–2 BauO NRW frühzeitig mit der örtlichen Bauaufsicht und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBD NRW) abstimmen.

Praxis-Checkliste

  • Fluchtweg über Flur?
  • Wohn-GK 1–2?
  • GK 1–2 Keller?
  • NE-Fläche 200/400 m²
  • Büro-Teilung § 29
  • Eigener § 33-Weg je Teil?
  • Flurbreite ≥ Treppe
  • Barrierefreiheit
  • Stufen zählen (<3 verboten)
  • >4 Wohnungen § 35 Abs. 9

Häufige Fragen

Büro mit 350 m² – notwendiger Flur?
Innerhalb der NE bis 400 m² Büro/Verwaltung in der Regel nein – ab 400 m² und im Fluchtweg zum Treppenhaus ja.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 36 Abs. 1–2 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 36 Abs. 1–2 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Notwendige Flure, offene Gänge; Notwendige Treppenräume, Ausgänge; Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.