§ 36 Absatz 1: Pflicht und Ausnahmen
Flure, über die von Aufenthaltsräumen oder Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen Rettungswege zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen, sind als notwendige Flure anzuordnen und auszubilden, damit sie im Brandfall ausreichend lang nutzbar bleiben.
Notwendige Flure sind nicht erforderlich in Wohngebäuden der Klassen 1 und 2. In anderen Gebäuden der Klassen 1 und 2 außer in Kellergeschossen. Innerhalb von Nutzungseinheiten von nicht mehr als 200 m² und innerhalb von Wohnungen. Innerhalb von Nutzungseinheiten für Büro oder Verwaltung von nicht mehr als 400 m².
Sowie in Teilen größerer NE bis 400 m² mit Trennwänden nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 und eigenständigen Rettungswegen nach § 33 Abs. 1.
Rechenbeispiel und Fallmuster: Wann notwendige Flure, Breite und Stufen
§ 36 Abs. 1 listet, wann notwendige Flure entfallen – u. a. Wohn-GK 1–2, kleine Nutzungseinheiten und Büros bis 400 m²; Abs. 2 verlangt ausreichende Breite und verbietet Kurzstrecken mit weniger als drei Stufen.
Notwendige Flure müssen so breit sein, dass sie für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen. In der Planung soll die Breite die der notwendigen Treppen nicht unterschreiten. Barrierefreiheit und Sonderbauten können größere Maße verlangen.
Eine Folge von weniger als drei Stufen in notwendigen Fluren ist unzulässig. Einzelne Stufe oder zwei Stufen sind zu vermeiden (Stolper- und Rauchrisiko). Rampen mit geringer Neigung können unter Umständen die Treppe ersetzen, wenn sie den Anforderungen genügen.
Praxis in Essen: § 36 Abs. 1–2 BauO NRW frühzeitig mit der örtlichen Bauaufsicht und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBD NRW) abstimmen.
Einordnung: § 36 BauO NRW in der BauO NRW 2018
§ 36 BauO NRW: § 36 Abs. 1–2 BauO NRW: § 36 Abs. 1 listet, wann notwendige Flure entfallen – u. a. Wohn-GK 1–2, kleine Nutzungseinheiten und Büros bis 400 m²; Abs. 2 verlangt ausreichende Breite und verbietet Kurzstrecken mit weniger als drei Stufen. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.
Praxis in NRW zu § 36 BauO NRW
In der Praxis beginnt die Umsetzung von § 36 BauO NRW mit einer klaren Einordnung: Neubau, Umbau, Nutzungsänderung oder Betrieb – jeweils mit anderer Nachweistiefe gegenüber der Bauaufsicht. Flur notwendig, wenn er Fluchtweg von Aufenthaltsräumen zum Treppenraum/Freien ist Entfällt in Wohngebäuden GK 1–2; in anderen GK 1–2 außer Keller.
Vor Einreichung des Bauantrags oder der Anzeige sollten vollständige Skizzen, Berechnungen und Verantwortlichkeiten vorliegen: Entfällt in NE ≤200 m² und in Wohnungen Büro/Verwaltung ≤400 m²: kein Flur; >400 m²: ja – Teile ≤400 m² mit § 29 Trennwand und eigenem § 33-Weg ausgenommen.
Nach Abnahme trägt der Betreiber die Fortführung: Änderungen an Nutzung, Technik oder Belegung können neue Prüfpflichten auslösen – insbesondere bei Sonderbauten, technischen Anlagen oder erhöhter Personenbelegung.
Nachbarrecht (NachbG NRW), Versicherer und Berufsgenossenschaft können dieselben Unterlagen wie die Bauaufsicht anfordern – einheitliche Dokumentation vermeidet Widersprüche.
- Fluchtweg über Flur?
- Wohn-GK 1–2?
- GK 1–2 Keller?
- NE-Fläche 200/400 m²
- Büro-Teilung § 29
- Eigener § 33-Weg je Teil?
Praxis aus H&S+ Wissensbasis: Notwendige Flure, offene Gänge · Rettungswege · Symbole für Brandschutzpläne
Zu „Wann notwendige Flure, Breite und Stufen“ zeigt die H&S+ Wissensbasis (Handlungsvorlagen brandschutz, Rettungswege): KI-Wissen: Rettungswege vollständig H S Rettungswege 4 4 Dateien extrahiert Mai 2026 Schwerpunkt: § 33 BauO NRW , 2. RW über FW-Leitern (DFV AGBF), Brandlasten in Rettungswegen (AGBF 2014 Kopf extrahiert, Tabell. Praxisempfehlung für NRW-Projekte: e im PDF) Rettungswege Fall A § 33 BauO NRW: Erster und zweiter Rettungsweg f001 Herausforderung Nutzungseinheit mit Aufenthaltsraum braucht zwei voneinander unabhängige Rettungs. Maßgeblich bleiben § 36 BauO NRW und die behördliche Einzelfallprüfung.
- Fluchtweg über Flur?
- Wohn-GK 1–2?
- GK 1–2 Keller?
- NE-Fläche 200/400 m²
- Büro-Teilung § 29
Praxis-Checkliste
- Fluchtweg über Flur?
- Wohn-GK 1–2?
- GK 1–2 Keller?
- NE-Fläche 200/400 m²
- Büro-Teilung § 29
- Eigener § 33-Weg je Teil?
- Flurbreite ≥ Treppe
- Barrierefreiheit
- Stufen zählen (<3 verboten)
- >4 Wohnungen § 35 Abs. 9
Häufige Fragen
- Büro mit 350 m² – notwendiger Flur?
- Innerhalb der NE bis 400 m² Büro/Verwaltung in der Regel nein – ab 400 m² und im Fluchtweg zum Treppenhaus ja. Flur notwendig, wenn er Fluchtweg von Aufenthaltsräumen zum Treppenraum/Freien ist. Maßgeblich bleibt § 36 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 36 Abs. 1–2 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Entfällt in Wohngebäuden GK 1–2; in anderen GK 1–2 außer Keller. Maßgeblich bleibt § 36 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 36 Abs. 1–2 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Notwendige Flure, offene Gänge; Notwendige Treppenräume, Ausgänge; Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. Entfällt in NE ≤200 m² und in Wohnungen. Maßgeblich bleibt § 36 BauO NRW auf recht.nrw.de.