Regelanforderung
Brandwände müssen feuerbeständig sein, auch bei zusätzlicher mechanischer Beanspruchung, und aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Das übersteigt die Anforderungen an tragende Wände nach § 27 in vielen Gebäudeklassen.
Rechenbeispiel und Fallmuster: Qualität von Brandwänden und Alternativen
Brandwände sind feuerbeständig und nichtbrennbar – GK 4 und 1–3 dürfen unter Bedingungen hochfeuerhemmende Wände statt Brandwände führen. Landwirtschaft bis 2.000 m³ mit F 30.
GK 4: hochfeuerhemmende Wände mit mechanischer Beanspruchung. GK 1–3: hochfeuerhemmende Wände; bei Gebäudeabschlusswänden innen hochfeuerhemmend, außen feuerbeständig bezogen auf tragende Teile.
Landwirtschaftlicher Teil ≤2.000 m³ Brutto-Rauminhalt: in Nr. 1–3 des Abs. 2 darf feuerhemmende Wand statt Brandwand genügen. Systembauweise Doppelwand: Satz 2 Nr. 3 Sonderregel.
GK 5: immer Brandwand F 90 + mechanische Beanspruchung + A. GK 4: F 60 + Beanspruchung oder F 90 Brandwand. GK 1–3: F 60-Wandalternativen. Landwirtschaft <2.000 m³: F 30 möglich; größere Abschnitte bis 10.000 m³: siehe Abs. 2 Nr. 3.
Praxis in Aachen: § 30 Abs. 3 BauO NRW frühzeitig mit der örtlichen Bauaufsicht und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBD NRW) abstimmen.
Praxis-Checkliste
- GK bestimmen
- Brandwand oder Alternative?
- Mechanische Beanspruchung klären
- Nichtbrennbar A
- Landwirtschaft Volumen
- Systembau Doppelwand
- § 26 Baustoffverwendung
- Statik/Brand abstimmen
Häufige Fragen
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 30 Abs. 3 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 30 Abs. 3 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze; Brandschutz; Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.