§ 30 Abs. 3 BauO NRW: Qualität von Brandwänden und Alternativen

§ 30 Abs. 3: feuerbeständig, mechanische Beanspruchung, GK-Alternativen F60, Landwirtschaft 2000 m³ – Brandwände NRW. Praxis und Genehmigung in NRW.

Regelanforderung

Brandwände müssen feuerbeständig sein, auch bei zusätzlicher mechanischer Beanspruchung, und aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Das übersteigt die Anforderungen an tragende Wände nach § 27 in vielen Gebäudeklassen.

Rechenbeispiel und Fallmuster: Qualität von Brandwänden und Alternativen

Brandwände sind feuerbeständig und nichtbrennbar – GK 4 und 1–3 dürfen unter Bedingungen hochfeuerhemmende Wände statt Brandwände führen. Landwirtschaft bis 2.000 m³ mit F 30.

GK 4: hochfeuerhemmende Wände mit mechanischer Beanspruchung. GK 1–3: hochfeuerhemmende Wände; bei Gebäudeabschlusswänden innen hochfeuerhemmend, außen feuerbeständig bezogen auf tragende Teile.

Landwirtschaftlicher Teil ≤2.000 m³ Brutto-Rauminhalt: in Nr. 1–3 des Abs. 2 darf feuerhemmende Wand statt Brandwand genügen. Systembauweise Doppelwand: Satz 2 Nr. 3 Sonderregel.

GK 5: immer Brandwand F 90 + mechanische Beanspruchung + A. GK 4: F 60 + Beanspruchung oder F 90 Brandwand. GK 1–3: F 60-Wandalternativen. Landwirtschaft <2.000 m³: F 30 möglich; größere Abschnitte bis 10.000 m³: siehe Abs. 2 Nr. 3.

Praxis in Aachen: § 30 Abs. 3 BauO NRW frühzeitig mit der örtlichen Bauaufsicht und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBD NRW) abstimmen.

Praxis-Checkliste

  • GK bestimmen
  • Brandwand oder Alternative?
  • Mechanische Beanspruchung klären
  • Nichtbrennbar A
  • Landwirtschaft Volumen
  • Systembau Doppelwand
  • § 26 Baustoffverwendung
  • Statik/Brand abstimmen

Häufige Fragen

Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 30 Abs. 3 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 30 Abs. 3 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze; Brandschutz; Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.