Warum § 26 Abs. 3 existiert
Ohne Abs. 3 wären feuerbeständige und hochfeuerhemmende Bauteile aus brennbaren Materialien nach Abs. 2 Satz 3 ausgeschlossen. Der Gesetzgeber öffnet bewusst den Holz- und Systembau, wenn technische Regeln die Verwendbarkeit sichern.
Das gilt für leichte Gebäude und konstruktive Holzlösungen – nicht als Generallizenz für beliebige brennbare Konstruktionen in Hochhäusern ohne Sonderprüfung.
Rechenbeispiel und Fallmuster: Holzbau und MHolzBauRL
Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) wird in NRW über das Ministerialblatt (2021, S. 444) herangezogen. Sie regelt u. a. sichtbare Holzbauteile, Bekleidungen und brennbare Dämmstoffe in raumabschließenden Konstruktionen.
Alternativ kann die Verwendbarkeit nach § 17 Abs. 5 (Übereinstimmung mit aBG/vBG/TB) nachgewiesen werden. Im Genehmigungsverfahren sind Holzsystemnachweise früh mit der Bauaufsicht abzustimmen.
In Mönchengladbach und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 26 Abs. 3 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.
Grenzen und Ausnahmen
§ 26 Abs. 3 gilt nicht uneingeschränkt für alle Wände – § 30 Abs. 3 und § 35 Abs. 4 enthalten Sonderregeln. Kombination mit Gebäudeklasse, Rettungswegen (§§ 33 ff.) und ggf. Sprinklerkonzept prüfen.
Praxis-Checkliste
- Holzsystem: MHolzBauRL anwendbar?
- F60/F90-Anforderung aus VV TB
- Detailnachweise Hersteller
- § 30/35 Ausnahmen prüfen
- GK und Rettungswege
- Sonderbau ja/nein
- Abstimmung Bauaufsicht
- Baustelle Systemtreue
Häufige Fragen
- Reicht MHolzBauRL für jedes Holzhaus?
- Nur wenn Konstruktion und Nutzung in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen – Grenzfälle mit Behörde klären.
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 26 Abs. 3 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, BHKG NRW Brandschutz Hilfe Katastrophenschutz, Industriebaurichtlinie baulicher Brandschutz. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 26 Abs. 3 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Technische Baubestimmungen; Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.