Warum § 26 Abs. 3 existiert
Ohne Abs. 3 wären feuerbeständige und hochfeuerhemmende Bauteile aus brennbaren Materialien nach Abs. 2 Satz 3 ausgeschlossen. Der Gesetzgeber öffnet bewusst den Holz- und Systembau, wenn technische Regeln die Verwendbarkeit sichern.
Das gilt für leichte Gebäude und konstruktive Holzlösungen – nicht als Generallizenz für beliebige brennbare Konstruktionen in Hochhäusern ohne Sonderprüfung.
Für § 26 BauO NRW ist Warum § 26 Abs. 3 existiert in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abweichung von Abs. 2: F60/F90 mit brennbaren Baustoffen, wenn TB nach § 88 es erlauben MHolzBauRL (MBl. NRW 2021) ist zentraler Nachweisweg für Holzbau.
Rechenbeispiel und Fallmuster: Holzbau und MHolzBauRL
Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) wird in NRW über das Ministerialblatt (2021, S. 444) herangezogen. Sie regelt u. a. sichtbare Holzbauteile, Bekleidungen und brennbare Dämmstoffe in raumabschließenden Konstruktionen.
Alternativ kann die Verwendbarkeit nach § 17 Abs. 5 (Übereinstimmung mit aBG/vBG/TB) nachgewiesen werden. Im Genehmigungsverfahren sind Holzsystemnachweise früh mit der Bauaufsicht abzustimmen.
In Mönchengladbach und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 26 Abs. 3 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.
Für § 26 BauO NRW ist Rechenbeispiel und Fallmuster: Holzbau und MHolzBauRL in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. MHolzBauRL (MBl. NRW 2021) ist zentraler Nachweisweg für Holzbau Alternativ: Verwendbarkeit nach § 17 Abs. 5.
Grenzen und Ausnahmen
§ 26 Abs. 3 gilt nicht uneingeschränkt für alle Wände – § 30 Abs. 3 und § 35 Abs. 4 enthalten Sonderregeln. Kombination mit Gebäudeklasse, Rettungswegen (§§ 33 ff.) und ggf. Sprinklerkonzept prüfen.
Für § 26 BauO NRW ist Grenzen und Ausnahmen in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Alternativ: Verwendbarkeit nach § 17 Abs. 5 Ziel: Holzbau in leichten Gebäuden fördern – sichtbares Holz, brennbare Dämmung in Bekleidung möglich.
Einordnung: § 26 BauO NRW in der BauO NRW 2018
§ 26 BauO NRW: § 26 Abs. 3 ermöglicht brennbare Baustoffe in feuerbeständigen und hochfeuerhemmenden Bauteilen über Technische Baubestimmungen. In NRW praktisch über die MHolzBauRL für Holzrahmen- und Holztafelbau. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.
Praxis in NRW zu § 26 BauO NRW
In der Praxis beginnt die Umsetzung von § 26 BauO NRW mit einer klaren Einordnung: Neubau, Umbau, Nutzungsänderung oder Betrieb – jeweils mit anderer Nachweistiefe gegenüber der Bauaufsicht. Abweichung von Abs. 2: F60/F90 mit brennbaren Baustoffen, wenn TB nach § 88 es erlauben MHolzBauRL (MBl. NRW 2021) ist zentraler Nachweisweg für Holzbau.
Vor Einreichung des Bauantrags oder der Anzeige sollten vollständige Skizzen, Berechnungen und Verantwortlichkeiten vorliegen: Alternativ: Verwendbarkeit nach § 17 Abs. 5 Ziel: Holzbau in leichten Gebäuden fördern – sichtbares Holz, brennbare Dämmung in Bekleidung möglich.
Nach Abnahme trägt der Betreiber die Fortführung: Änderungen an Nutzung, Technik oder Belegung können neue Prüfpflichten auslösen – insbesondere bei Sonderbauten, technischen Anlagen oder erhöhter Personenbelegung.
Nachbarrecht (NachbG NRW), Versicherer und Berufsgenossenschaft können dieselben Unterlagen wie die Bauaufsicht anfordern – einheitliche Dokumentation vermeidet Widersprüche.
- Holzsystem: MHolzBauRL anwendbar?
- F60/F90-Anforderung aus VV TB
- Detailnachweise Hersteller
- § 30/35 Ausnahmen prüfen
- GK und Rettungswege
- Sonderbau ja/nein
Praxis-Checkliste
- Holzsystem: MHolzBauRL anwendbar?
- F60/F90-Anforderung aus VV TB
- Detailnachweise Hersteller
- § 30/35 Ausnahmen prüfen
- GK und Rettungswege
- Sonderbau ja/nein
- Abstimmung Bauaufsicht
- Baustelle Systemtreue
Häufige Fragen
- Reicht MHolzBauRL für jedes Holzhaus?
- Nur wenn Konstruktion und Nutzung in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen – Grenzfälle mit Behörde klären. Abweichung von Abs. 2: F60/F90 mit brennbaren Baustoffen, wenn TB nach § 88 es erlauben. Maßgeblich bleibt § 26 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 26 Abs. 3 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, BHKG NRW Brandschutz Hilfe Katastrophenschutz, Industriebaurichtlinie baulicher Brandschutz. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. MHolzBauRL (MBl. NRW 2021) ist zentraler Nachweisweg für Holzbau. Maßgeblich bleibt § 26 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 26 Abs. 3 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Technische Baubestimmungen; Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.