§ 26 Abs. 1 BauO NRW: Baustoffklassen – A1, B1, B2 und DIN EN 13501

Baustoffklassen nach § 26 Abs. 1 BauO NRW: nichtbrennbar bis normalentflammbar, Verbot B3, Zuordnung DIN 4102 und EN 13501-1 – Planung in NRW.

Die drei zulässigen Baustoffklassen

§ 26 Abs. 1 BauO NRW unterscheidet Baustoffe in nichtbrennbare, schwerentflammbare und normalentflammbare. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn sie für den Zweck zulässig sind. Die folgenden Paragraphen und die VV TB NRW konkretisieren, wo welche Klasse mindestens erforderlich ist.

Leichtentflammbare Baustoffe dürfen nicht verwendet werden, es sei denn, sie werden mit anderen Baustoffen so verbunden, dass sie insgesamt nicht mehr leichtentflammbar sind. Reine B3-Materialien ohne Verbundlösung sind damit praktisch ausgeschlossen.

Rechenbeispiel und Fallmuster: Baustoffklassen – A1, B1, B2 und DIN EN 13501

Im Brandschutznachweis: Baustoffklassen je Schicht (Tragwerk, Dämmung, Bekleidung) tabellarisch. Wechsel des Herstellers nur mit gleicher oder besserer Klasse. Schnittstelle § 18/§ 24 bei Bauprodukten.

Die bauaufsichtliche Bezeichnung wird technisch über DIN 4102-1 (A1, A2, B1, B2, B3) oder europäisch über DIN EN 13501-1 (Klassen A1, A2, B, C, D, E, F) nachgewiesen. Produkte mit CE-Kennzeichnung für Brandverhalten führen die EN-Klassen in der Leistungserklärung.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde in Essen und anderen NRW-Kommunen prüft § 26 Abs. 1 BauO NRW anhand vollständiger Unterlagen.

Zuordnung DIN 4102 und DIN EN 13501-1

Zusatzklassen EN 13501: s = Rauchentwicklung (s1 wenig Rauch), d = brennende Tropfen (d0 keine Tropfen). Für Bodenbeläge gilt die Zusatzkennung „fl“. Planer wählen Baustoffe so, dass sowohl die Baustoffklasse nach § 26 als auch die Nutzungsanforderungen (Fluchtwege, Fassade) erfüllt sind.

Praxis-Checkliste

  • Leistungserklärung Brandklasse
  • VV TB Mindestklasse je Bauteil
  • Dämmung/Fassade getrennt bewerten
  • B3 ausschließen
  • Verbundlösungen dokumentieren
  • Baustelle Lieferung prüfen
  • Aufkleber/DoP archivieren

Häufige Fragen

Reicht B1 in Fluchtwegen?
Oft fordert VV TB/§§ 27 ff. nichtbrennbar – § 26 ist nur das allgemeine Minimum.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 26 Abs. 1 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, BHKG NRW Brandschutz Hilfe Katastrophenschutz, Industriebaurichtlinie baulicher Brandschutz. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 26 Abs. 1 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze; Baustelle. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.