§ 42 Absätze 5 und 6
Behälter und Rohrleitungen für brennbare Gase und Flüssigkeiten müssen betriebssicher und brandsicher sein. Behälter und feste Brennstoffe sind so zu lagern, dass keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen. TRF (Flüssiggas), TRGI (Gasleitungen, Prüfung alle 12 Jahre), Pelletlager mit Entlüftung und Brandschutz.
Die Absätze 1, 3 und 4 gelten entsprechend für stationäre Verbrennungsmotoren, Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen, Verdichter, Elektrolyseure und deren Abgase.
Rechenbeispiel und Fallmuster: Behälter, BHKW, Schornsteinfeger, Gas
Bei Errichtung oder wesentlicher Änderung von Abgasanlagen oder Anschluss von Feuerstätten: Bescheinigung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers über ordnungsgemäßen Zustand und Eignung – Besichtigung im Rohbauzustand vor Endbescheinigung. BHKW/Motoren erst nach Bescheinigung der Abgasleitungen in Betrieb. Mängelmitteilung an die Bauaufsicht.
Gasfeuerstätten nur, wenn Vorrichtungen oder Lüftung gefährliche Gasansammlungen verhindern. CE-gemeinsam gekennzeichnete Systeme können Ausnahmen haben.
Praxis in Essen: § 42 Abs. 5–8 BauO NRW frühzeitig mit der örtlichen Bauaufsicht und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBD NRW) abstimmen.
Praxis-Checkliste
- Tank TRF/TRGI
- Pellet Konzept
- BHKW Abgas – vor Einreichung prüfen.
- Rohbau Schornstein
- Bescheinigung einholen
- Mängel beheben
- Gas: Lüftung/ABS
- Anzeige Schornsteinfeger
- Ist das Abgasanlage-System CE-konform und fachgerecht eingebunden?
Häufige Fragen
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 42 Abs. 5–8 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 42 Abs. 5–8 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen. Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen; Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Pflichten und Rechte der Beschäftigten. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.