§ 32 Abs. 5–8 BauO NRW: Brandwand, Gauben, Anbauten und Wartung

§ 32 Abs. 5–8: 1,25 m Abstand Brandwand, 2 m traufseitig, 5 m Anbau-Dach, Wartungsvorrichtungen Schornsteinfeger – NRW. Praxis und Genehmigung in NRW.

§ 32 Absatz 5: Abstand zur Brandwand

Dachaufbauten (Dachflächenfenster, Gauben, andere Öffnungen) müssen so angeordnet sein, dass Brandausbreitung zu anderen Gebäudeteilen oder Nachbargrundstücken nicht gefördert wird. Mindestabstand **1,25 m** von der Außenfläche der Brandwand oder der Mittellinie einer gemeinsamen Brandwand.

Die Anforderung an harte Bedachung nach VV TB NRW Teil A 2.1.9 bleibt. Spezielle Abstandsregeln für Solaranlagen zur Brandwand sind entfallen – dennoch Brandschutzkonzept und Feuerwehrplanung prüfen.

Für § 32 BauO NRW ist § 32 Absatz 5: Abstand zur Brandwand in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 5: Dachflächenfenster, Gauben, Öffnungen 1,25 m von Brandwand-Außenfläche oder Mitte gemeinsamer Brandwand Solar auf Dach: frühere 1,25-m-Pflicht zu Brandwand entfallen – VV TB A 2.1.9 beachten.

§ 32 Abs. 5–8 BauO NRW: Dachaufbauten und Öffnungen brauchen 1,25 m Abstand zur Brandwand, traufseitig angebaute Häuser 2 m zu Dachöffnungen und feuerbeständige Dachflächen. Anbauten an schwachen Wänden 5 m Zone in GK 4–5. Dieser Fachbeitrag vertieft einen Ausschnitt; maßgeblich bleibt die amtliche Fassung auf recht.nrw.de.

Rechenbeispiel und Fallmuster: Brandwand, Gauben, Anbauten und Wartung

Dachaufbauten und Öffnungen brauchen 1,25 m Abstand zur Brandwand, traufseitig angebaute Häuser 2 m zu Dachöffnungen und feuerbeständige Dachflächen. Anbauten an schwachen Wänden 5 m Zone in GK 4–5.

Dachaufbauten (Dachflächenfenster, Gauben, andere Öffnungen) müssen so angeordnet sein, dass Brandausbreitung zu anderen Gebäudeteilen oder Nachbargrundstücken nicht gefördert wird. Mindestabstand 1,25 m von der Außenfläche der Brandwand oder der Mittellinie einer gemeinsamen Brandwand.

Für vom Dach aus regelmäßig auszuführende Arbeiten (insbesondere Schornsteinfeger) sind sicher benutzbare Vorrichtungen anzubringen – z. B. Dachhaken, Laufgitter. Einmalige Reparaturen fallen nicht darunter. Zusätzlich ArbSchG, DGUV und SiGe bei Gewerbe.

Stehen Gebäude traufseitig aneinander, müssen die Dachflächen feuerbeständig sein; Öffnungen in diesen Dachflächen mindestens 2 m von der Brandwand entfernt.

Praxis in Mönchengladbach: § 32 Abs. 5–8 BauO NRW frühzeitig mit der örtlichen Bauaufsicht und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBD NRW) abstimmen.

§ 32 Absätze 6 und 7: Traufstellung und Anbau

Stehen Gebäude traufseitig aneinander, müssen die Dachflächen feuerbeständig sein; Öffnungen in diesen Dachflächen mindestens **2 m** von der Brandwand entfernt.

Bei Anbauten an Außenwänden mit Öffnungen oder geringerem Feuerwiderstand: innerhalb **5 m** von dieser Wand muss die Anbau-Bedachung feuerbeständig sein. Gilt nicht für Anbauten an Wohngebäuden GK 1–3 (z. B. Wintergarten an EFH anders einordnen).

Für § 32 BauO NRW ist § 32 Absätze 6 und 7: Traufstellung und Anbau in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 6: traufseitig aneinandergebaute Gebäude – Dach feuerbeständig, Öffnungen 2 m von Brandwand Abs. 7: Anbau an Wand mit Öffnungen/niedrigem FW – 5 m Zone auf Anbau-Dach feuerbeständig, nicht GK 1–3 Wohnen.

Einordnung: § 32 BauO NRW in der BauO NRW 2018

Für Bauvorhaben zu § 32 NRW ist die aktuelle Fassung auf recht.nrw.de maßgeblich. Relevante Änderung: § 32 Absatz 5 geändert, Absatz 8 aufgehoben und Absatz 9 (alt) umbenannt in Absatz 8 (neu) durch Gesetz vom 31. Oktober 2023 ( GV. NRW. S. 1172 ), in Kraft getreten am 1. – vor Baubeginn Fassung und Übergangsfristen prüfen.

Praxis-Checkliste

  • Brandwand auf Dachkante?
  • 1,25 m zu Gaube/Dachfenster
  • Traufhaus: Dach F90
  • 2 m Öffnung zur Brandwand
  • Anbau: 5 m Zone F90?
  • GK 4–5 für Abs. 7
  • PV ohne BW-Abstand prüfen trotzdem
  • Schornsteinfeger-Vorrichtung
  • Mit § 30 Abs. 5 abstimmen

Häufige Fragen

Wintergarten-Dach am Wohnhaus GK 3?
Abs. 7 entfällt für Wohnen GK 1–3 – dennoch § 28/31 und ggf. weiche Bedachung prüfen. Abs. 5: Dachflächenfenster, Gauben, Öffnungen 1,25 m von Brandwand-Außenfläche oder Mitte gemeinsamer Brandwand. Maßgeblich bleibt § 32 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 32 Abs. 5–8 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, FlBau NRW Fliegende Bauten Runderlass. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Solar auf Dach: frühere 1,25-m-Pflicht zu Brandwand entfallen – VV TB A 2.1.9 beachten. Maßgeblich bleibt § 32 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 32 Abs. 5–8 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Abstandsflächen; Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. Abs. 6: traufseitig aneinandergebaute Gebäude – Dach feuerbeständig, Öffnungen 2 m von Brandwand. Maßgeblich bleibt § 32 BauO NRW auf recht.nrw.de.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.