§ 30 Absatz 4: Durchführung und Versatz
Brandwände müssen in der Regel in einer Ebene von der Gründung bis unter die Dachhaut geführt werden.
Geschossweise versetzte Wände sind zulässig, wenn die angrenzenden Decken feuerbeständig und ohne Öffnungen sind, tragende Teile feuerbeständig und nichtbrennbar, Außenwände im Versatzbereich feuerbeständig und Öffnungen so angeordnet sind, dass kein Feuerüberschlag in andere Brandabschnitte entsteht.
Erfüllt das Gebäude die fünf Bedingungen, ist kein Einzelfall-Genehmigungsverfahren für den Versatz nötig.
Für § 30 BauO NRW ist § 30 Absatz 4: Durchführung und Versatz in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 4: grundsätzlich lotrecht durch alle Geschosse von Gründung bis Dach Geschossweise versetzt zulässig bei fünf Bedingungen (Wand Abs. 3, feuerbeständige Decke ohne Öffnung, tragende Teile F 90, Außenwand im Versatzbereich F 90, Öffnungslage ohne Überschlag).
§ 30 Abs. 4–5 BauO NRW: Brandwände sind von Gründung bis Dach durchgehend – versetzte Ausführung nur mit feuerbeständigen Decken und Außenwänden. Am Dach 0,30 m Überstand oder 0,50 m Platte, bei DG-Ausbau GK 4 seit 2024 Erleichterung bis Dachhaut. Dieser Fachbeitrag vertieft einen Ausschnitt; maßgeblich bleibt die amtliche Fassung auf recht.nrw.de.
Rechenbeispiel und Fallmuster: Brandwand führen, versetzt, Dach – Update 2024
Brandwände sind von Gründung bis Dach durchgehend – versetzte Ausführung nur mit feuerbeständigen Decken und Außenwänden. Am Dach 0,30 m Überstand oder 0,50 m Platte, bei DG-Ausbau GK 4 seit 2024 Erleichterung bis Dachhaut.
Brandwände müssen 0,30 m über die Dachfläche führen oder in Dachhöhe mit 0,50 m breiter auskragender nichtbrennbarer Platte auf beiden Seiten enden. Brennbare Dachteile dürfen nicht über die Brandwand führen. Hohlräume sind mit nichtbrennbarem Material zu füllen, das im Brand die Hohlräume nicht freigibt.
GK 1–3: Brandwand reicht bis unter die Dachhaut. Wichtige Praxisregel 2024: Bei nachträglichem Wohnraum im Dachgeschoss (GK 4) in vor dem 1.1.2019 rechtmäßig errichteten Gebäuden darf die Brandwand bis zur Dachhaut führen. Ohne 0,30 m Überstand und ohne 0,50 m Platte; Dachdämmung dann nichtbrennbar. Umnutzung und Aufstockung gelten gleich.
Praxis in Remscheid: § 30 Abs. 4–5 BauO NRW frühzeitig mit der örtlichen Bauaufsicht und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBD NRW) abstimmen.
Einordnung: § 30 BauO NRW in der BauO NRW 2018
§ 30 BauO NRW: § 30 Abs. 4–5 BauO NRW: Brandwände sind von Gründung bis Dach durchgehend – versetzte Ausführung nur mit feuerbeständigen Decken und Außenwänden. Am Dach 0,30 m Überstand oder 0,50 m Platte, bei DG-Ausbau GK 4 seit 2024 Erleichterung bis Dachhaut. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.
Praxis in NRW zu § 30 BauO NRW
In der Praxis beginnt die Umsetzung von § 30 BauO NRW mit einer klaren Einordnung: Neubau, Umbau, Nutzungsänderung oder Betrieb – jeweils mit anderer Nachweistiefe gegenüber der Bauaufsicht. Abs. 4: grundsätzlich lotrecht durch alle Geschosse von Gründung bis Dach Geschossweise versetzt zulässig bei fünf Bedingungen (Wand Abs. 3, feuerbeständige Decke ohne Öffnung, tragende Teile F 90, Außenwand im Versatzbereich F 90, Öffnungslage ohne Überschlag).
Vor Einreichung des Bauantrags oder der Anzeige sollten vollständige Skizzen, Berechnungen und Verantwortlichkeiten vorliegen: Abs. 5: 0,30 m über Dach oder Abschluss an Dachhaut mit 0,50 m auskragender nichtbrennbarer Platte beidseitig; brennbare Dachteile nicht über die Wand GK 1–3: Brandwand bis unter Dachhaut.
Nach Abnahme trägt der Betreiber die Fortführung: Änderungen an Nutzung, Technik oder Belegung können neue Prüfpflichten auslösen – insbesondere bei Sonderbauten, technischen Anlagen oder erhöhter Personenbelegung.
Nachbarrecht (NachbG NRW), Versicherer und Berufsgenossenschaft können dieselben Unterlagen wie die Bauaufsicht anfordern – einheitliche Dokumentation vermeidet Widersprüche.
- Durchgehend lotrecht?
- Versatz: 5 Bedingungen
- Decken F90 ohne Öffnung
- 0,30 m oder 0,50 m Platte
- Brennbare Dachteile?
- Hohlräume füllen
Praxis-Checkliste
- Durchgehend lotrecht?
- Versatz: 5 Bedingungen
- Decken F90 ohne Öffnung
- 0,30 m oder 0,50 m Platte
- Brennbare Dachteile?
- Hohlräume füllen
- DG-Ausbau: Baujahr, GK
- Dämmung A1/A2
- § 29 Dachraum abstimmen
Häufige Fragen
- DG-Ausbau ohne Überstand über Dach?
- Bei GK 4 und Bau vor 2019 mit Wohnraum im DG: bis Dachhaut möglich (2024). Abs. 4: grundsätzlich lotrecht durch alle Geschosse von Gründung bis Dach. Maßgeblich bleibt § 30 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 30 Abs. 4–5 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Geschossweise versetzt zulässig bei fünf Bedingungen (Wand Abs. 3, feuerbeständige Decke ohne Öffnung, tragende Teile F 90, Außenwand im Versatzbereich F 90, Öffnungslage ohne Überschlag). Maßgeblich bleibt § 30 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 30 Abs. 4–5 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Anlagen der Außenwerbung, Warenautomaten; Standsicherheit; Brandschutz. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. Abs. 5: 0,30 m über Dach oder Abschluss an Dachhaut mit 0,50 m auskragender nichtbrennbarer Platte beidseitig; brennbare Dachteile nicht über die Wand. Maßgeblich bleibt § 30 BauO NRW auf recht.nrw.de.