§ 32 Abs. 1–4 BauO NRW: Harte und weiche Bedachung

§ 32 Abs. 1–4: harte Bedachung, weiche Bedachung Abstände 12/15/24 m, Ausnahmen, Gründach – Dächer NRW. Praxis und Genehmigung in NRW.

§ 32 Absatz 1: Harte Bedachung

Die Bedachung muss ausreichend lange widerstandsfähig gegen die Einwirkung von Flugfeuer und Strahlungswärme von außen sein – „harte Bedachung“. Technisch: DIN 4102-7, DIN EN 13501-5 (BROOF-Klassen).

Typisch: Dachziegel und -steine, Metallbedachung, 5 cm Kies-Schicht, bestimmte Bitumenabdichtungen. Im Brandschutznachweis Produktnachweis und Einbauart dokumentieren.

Rechenbeispiel und Fallmuster: Harte und weiche Bedachung

Harte Bedachung ist Regelfall nach § 32 Abs. 1; weiche Bedachung in GK 1–3 nur mit großen Abständen zur Grenze und zu Nachbargebäuden – Wohngebäude GK 1–2 mit halbierten Maßen.

Bedachung, die Abs. 1 nicht erfüllt (z. B. Reet, Bitumen ohne harte Klassierung), ist in Gebäuden GK 1–3 nur zulässig mit Mindestabständen:.

12 m zur Grundstücksgrenze; 15 m zu Gebäuden auf demselben Grundstück mit harter Bedachung; 24 m zu Gebäuden mit nicht harter Bedachung; 5 m zu Gebäuden ohne Aufenthaltsraum/Feuerstätte ≤50 m³.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde in Paderborn und anderen NRW-Kommunen prüft § 32 Abs. 1–4 BauO NRW anhand vollständiger Unterlagen.

§ 32 Absatz 2: Weiche Bedachung und Abstände

In Wohngebäuden GK 1–2: 6 m / 9 m / 12 m. Abstände sind Mindestmaße – früh im Lageplan prüfen.

Ausnahmen und Sonderbedachung (Abs. 3–4)

Abs. 1–2 entfallen u. a. bei Kleingebäuden ≤50 m³, lichtdurchlässiger nichtbrennbarer Bedachung, Dachflächenfenstern in Wohngebäuden GK 1–3, Eingangsüberdachungen nach Maßgabe.

Abs. 4 erlaubt brennbare transluzente Bedachungsteile und begrünte Bedachung, wenn das Schutzziel des Abs. 1 gewahrt bleibt – Nachweis über Schutz vor Brandausbreitung, nicht nur Pflanzenschicht.

Praxis-Checkliste

  • BROOF/DIN-Nachweis harte Bedachung
  • Weich? → Abstandsmessung Plan
  • 6/9/12 oder 12/15/24 m
  • Kleingebäude 5 m Sonderfall
  • Dachfenster Abs. 3
  • Gründach Konzept Abs. 4
  • Nachbarbebauung künftig

Häufige Fragen

Ist Gründach weiche Bedachung?
Begrünte Bedachung kann nach Abs. 4 zulässig sein, wenn Schutzziele erfüllt sind – nicht automatisch Abs. 2-Abstände.
12 m zur Nachbargrenze – auch bei EFH?
Bei weicher Bedachung in GK 1–3 ja – bei Wohnen GK 1–2 nur 6 m.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 32 Abs. 1–4 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 32 Abs. 1–4 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Beteiligung der Nachbarinnen und Nachbarn und der Öffentlichkeit; Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden; Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.