§ 2 Abs. 3–4 BauO NRW: Gebäudehöhe, BGF und Geländeoberfläche

Gebäudehöhe, Brutto-Grundfläche und Geländeoberfläche nach § 2 BauO NRW: Messung, Mantelflächenverfahren, kleine Abgrabungen – für Gebäudeklassen in NRW.

Gebäudehöhe für die Gebäudeklasse

Für die Einstufung in Gebäudeklassen ist die Höhe das Maß von der Geländeoberfläche im Mittel bis zur Fußbodenoberkante des höchsten Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. Das ist nicht automatisch identisch mit der Höhe für Feuerwehrzufahrten oder andere Paragraphen – im Projekt getrennt dokumentieren.

Bei geneigtem Gelände ist die im Mittel gemessene Wandhöhe maßgeblich; bei unterschiedlichen Wandteilhöhen ist je Wandteil zu messen. Das Mantelflächenverfahren mittelt über Wandlängen: H_im_Mittel = Σ((H_i+H_{i+1})/2 × l_i) / Σ l_i – in Genehmigungsunterlagen nachvollziehbar darstellen.

Für § 2 BauO NRW ist Gebäudehöhe für die Gebäudeklasse in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Gebäudehöhe: Fußbodenoberkante Fertigboden im höchsten Geschoss mit möglichem Aufenthaltsraum über Gelände im Mittel BGF der Nutzungseinheiten nach DIN 277-1; Kellerflächen bleiben bei der GK-Zuordnung außer Betracht.

Rechenbeispiel: Höhe H und BGF

H wird bis Fußbodenoberkante Fertigboden im obersten Aufenthaltsgeschoss gemessen – Dachboden ohne Aufenthaltsnutzung zählt oft nicht. BGF je NE: Wohnflächen + zugehörige Nebenflächen nach DIN 277-1, nicht nur Wohnfläche nach WoFlV.

Tabelle im Antrag: Geschoss | Nutzung | BGF | Summe je NE | H-Skizze. Die Untere Bauaufsicht prüft GK und Sonderbau daraus.

In Paderborn und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 2 Abs. 3–4 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.

Für § 2 BauO NRW ist Rechenbeispiel: Höhe H und BGF in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. BGF der Nutzungseinheiten nach DIN 277-1; Kellerflächen bleiben bei der GK-Zuordnung außer Betracht Geländeoberfläche aus Baugenehmigung oder Bebauungsplan, sonst natürliches Gelände.

BGF und Nutzungseinheiten

Brutto-Grundfläche (BGF) ist die Summe der Bruttogrundflächen aller Geschosse einer Nutzungseinheit. Für GK 1 und 2 gilt: höchstens zwei NE mit insgesamt ≤ 400 m² BGF. Für GK 4: jede NE je Geschoss ≤ 400 m²; bei mehrgeschossigen NE ist die Grundfläche je Ebene zu prüfen.

Technische Grundlage ist DIN 277-1 (2016). Keller werden bei der Gebäudeklassen-Zuordnung nicht mitgerechnet – dennoch können dort Aufenthaltsräume und brandschutzrechtliche Folgen entstehen.

Für § 2 BauO NRW ist BGF und Nutzungseinheiten in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Geländeoberfläche aus Baugenehmigung oder Bebauungsplan, sonst natürliches Gelände Mantelflächenverfahren bei unterschiedlichen Wandhöhen: gewichtete mittlere Höhe.

§ 2 Abs. 4 Geländeoberfläche

Geländeoberfläche ist die Fläche aus Baugenehmigung oder Bebauungsplan; fehlt beides, die natürliche Geländeoberfläche. Kleine Abgrabungen für Belichtung oder Zugang und kleine Aufschüttungen für Terrassen ändern die Bezugsfläche regelmäßig nicht. Sie den Feuerwehrzugang nach § 33 nicht beeinträchtigen.

Für § 2 BauO NRW ist § 2 Abs. 4 Geländeoberfläche in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Mantelflächenverfahren bei unterschiedlichen Wandhöhen: gewichtete mittlere Höhe Kleine Abgrabungen (Lichtschächte) und Aufschüttungen (Terrasse) ändern die Bezugsfläche oft nicht – Feuerwehrzugang beachten.

Einordnung: § 2 BauO NRW in der BauO NRW 2018

§ 2 BauO NRW (Begriffe) gehört in der Bauordnung NRW 2018 zum Abschnitt „Erster Teil Bauvorlagen Erster Abschnitt Anforderungen an Bauvorlagen“. Die Gliederung hilft bei Querverweisen in Antragsunterlagen und bei der Zuordnung zu Nachbarparagraphen.

Für Bauvorhaben zu § 2 NRW ist die aktuelle Fassung auf recht.nrw.de maßgeblich. Relevante Änderung: § 2 Absatz 1 und 6 geändert durch Verordnung vom 21. September 2022 ( GV. NRW. S. 959 , ber. S. 985), in Kraft getreten am 27. – vor Baubeginn Fassung und Übergangsfristen prüfen.

  • § 1 Allgemeines

Praxis-Checkliste

  • Höchstes Geschoss mit Aufenthaltsraum identifizieren
  • Gelände im Mittel festlegen
  • Mantelfläche bei Bedarf berechnen
  • BGF je NE nach DIN 277
  • Keller von GK-Summe ausnehmen
  • Lichtschacht/Terrasse dokumentieren
  • Feuerwehrzugang prüfen
  • Skizzen im Bauantrag
  • Plausibilität mit GK-Artikeln
  • Nach Geländeänderung neu rechnen
  • Behörde bei Grenzfällen vorab

Häufige Fragen

Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 2 Abs. 3–4 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Gebäudehöhe: Fußbodenoberkante Fertigboden im höchsten Geschoss mit möglichem Aufenthaltsraum über Gelände im Mittel. Maßgeblich bleibt § 2 BauO NRW auf recht.nrw.de.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.